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   OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/2003, 20 W 81/03   

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https://dejure.org/2003,5411
OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/2003, 20 W 81/03 (https://dejure.org/2003,5411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2003 - 20 W 81/2003, 20 W 81/03 (https://dejure.org/2003,5411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2003 - 20 W 81/2003, 20 W 81/03 (https://dejure.org/2003,5411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 Abs 1 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG, § 319 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung des Antrags auf Ungültigerklärung der Verwalterbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Beschwerdewert eines Anfechtungsverfahrens; Nichtberücksichtigung von Verfahrenskosten; Ungültigkeit der Verwalterbestellung und des Verwaltervertrages; Verdoppelung der Beschwer durch formale Aufspaltung zweier Beschlüsse

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung des Antrags auf Ungültigerklärung der Verwalterbestellung)

  • Judicialis

    WEG § 45 I; ; WEG § 26 I; ; ZPO § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; WEG § 26 Abs. 1; ZPO § 319
    Bemessung der Beschwer als individuelles vermögenswertes Interesse bei Zurückweisung eines Antrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässiges Rechtsmittel Vor. für Berichtigung der Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/03
    Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft, nachdem das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichung der erforderlichen Beschwer von 750 EUR als unzulässig verworfen hat (BGH NJW 1992, 3305; Palandt/Bassenge: WEG, 62.Aufl., § 45 Rdnr. 4) .

    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/03
    Verfahrenskosten werden für die Berechnung der Beschwer dagegen nicht berücksichtigt, wenn die Kostenentscheidung nicht isoliert, sondern zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten wird (BayObLG ZWE 2000, 461; Palandt/Bassenge, aaO.).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/03
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/03
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2003 - 20 W 62/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung eines Antrags auf

    Wird der Antrag, den Beschluss über die Verwalterbestellung für ungültig zu erklären, zurückgewiesen, so ist für den Beschwerdewert grundsätzlich maßgebend, welche Vergütung der Antragsteller für die fragliche Zeit an den Verwalter zu zahlen hätte (Senat, Beschluss vom 05.08.2003 ­20 W 81/2003; Merle, aaO., § 45 Rdnr. 32; Niedenführ/Schulze, aaO., § 45 Rdnr. 13).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die sofortige weitere Beschwerde ist allerdings immer dann ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zulässig, wenn sie sich dagegen richtet, dass die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen wurde (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1999, 130, 131; KG WuM ZWE 2001, 32; 1995, 231; OLG Karlsruhe WuM 1997, 460; OLG Frankfurt - 20 W 81/03 - 05.08.03).
  • LG Dortmund, 31.07.2018 - 1 S 179/17

    Bei Verwalterneuwahl müssen drei Angebote den Eigentümern vor der Versammlung

    Der Kläger ist insbesondere in einem das Maß des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO übersteigenden Maße beschwert, weil er sich gegen eine Verwalterbestellung wendet, mit der für ihn eine finanzielle Belastung von monatlich circa 30 EUR und im Jahr 360 EUR , bei einem Beste1lungszeitraum von 5 Jahren (vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 WEG) mithin insgesamt 1.800 EUR einhergehen würde (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.08.2003, Az.: 20 W 81/2003; s. auch BGH, Beschl. v. 19.01.2017, Az.: V ZR 167/16).
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